UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
Wir bieten steuerliche Beratung und Betreuung
im Rahmen einer Mitgliedschaft
bei Einkünften ausschließlich aus
- nichtselbstständiger Arbeit
- Renten
- Unterhaltsleistungen
- Versorgungsbezügen
des Weiteren bei
- Einkünften aus Kapitalvermögen (Zinsen und Dividenden)
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte,
wenn die Einnahmen 13.000,00 € bei ledigen und 26.000,00 € bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Die Lohnsteuerhilfe erstreckt sich neben der Erstellung und Einreichung der Einkommensteuererklärung auf auf folgende Bereiche
- Kindergeld
- Eigenheimzulage
- Investitionszulage
- Lohnsteuerermäßigungsanträge
- Freistellungsaufträge bei Kapitalvermögen
- Berechnung der Höhe der Steuererstattungen
- Steuerklassenwahl
- Überprüfung der Steuerbescheide
- Einlegung von Rechtsbehelfen